Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung deckt Leistungen ab, wenn eine Pflicht zur Haft besteht. Es liegt also stets ein Verschulden vor. Die Haftpflichtversicherung greift dann, wenn
- der Versicherte infolge Unachtsamkeit einem Dritten einen Schaden zugefügt hat. Dies ist der Kern einer jeden Haftpflichtversicherung. Den Kern bilden also Schadensersatzansprüche eines Dritten, die aus einer schuldhaften Verletzung einer Sorgfaltspflicht (deliktische Haftung) oder gefahrerhöhenden Verhaltens (Gefährdungshaftung) resultiert.
- der Versicherte infolge Unachtsamkeit sich selbst einen Schaden zufügt (Kulanz)
- ein Dritter, der dem Versicherten einen Schaden zugefügt hat, nicht ermittelt oder überführt werden kann (Kulanz)
Versichert sind ausschließlich Sachgegenstände und Personenschäden Dritter, eigene Personenschäden sind grundsätzlich nie versichert, auch nicht im Rahmen einer Kulanz. Versichert sind auch nicht Schadensfälle im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen, die im Rahmen der gesetzlichen Kraftfahrzeugversicherung zu versichern sind. Ebenfalls gibt es eine gesetzliche Versicherung für Jäger, die eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen müssen.
Außer beim dritten Punkt gilt stets, dass ein Schaden unabsichtlich resultiert. Schlitzt der Versicherte dem Nachbarn aus Wut die Autoreifen auf, liegt ein Verschulden des Versicherten vor, die Haftpflichtversicherung wird aber dennoch nicht zahlen, da der Schaden mutwillig herbeigeführt wurde. Stellt man sich allerdings so dumm an, dass man von grober Fahrlässigkeit sprechen kann, muss die Haftpflichtversicherung dennoch zahlen. Nur tatsächlicher Vorsatz sowie Schäden, die im Zustand der Deliktsunfähigkeit herbeigeführt werden, schützt die Versicherung vor Zahlungen.
Zu beachten ist auch, dass keinerlei Anspruch auf Leistungen besteht, wenn ein Schaden nach den Punkten 2 und 3 aus obiger Liste vorliegt. Dennoch springen viele Versicherungen aus Kulanz ein, insbesondere dann, wenn man sonst keine Schäden verursacht, weil man den Versicherten als Kunden behalten will. Das gilt es aber vor Abschluss einer Versicherung offen anzusprechen. Hier sollte der Versicherungsberater ganz klare Antworten geben können, wie es um die Kulanz in solchen Fällen steht.
Beispiele für versicherte und aus Kulanz gedeckte Schadensfälle
- Der Versicherte stößt beim Einkaufen oder beim Besuch von Verwandten, Bekannten, Freunden an teures Porzellan, das auf den Boden fällt und zerspringt.
- Der Versicherte stößt bei der Haushaltsreinigung an den neuen Flachbildfernseher, der herunterfällt und infolgedessen zerstört wird. (Kulanz)
- Ein Einbrecher zerstört die Wohnungstür oder Fenster. Die Wohnungstür oder das Schloss oder die Fenster müssen ausgetauscht oder repariert werden, der Einbrecher bleibt unerkannt oder kann nicht der Tat überführt werden. (Kulanz)
- Der Einbrecher hat Gegenstände entwendet, deren (Rest)Wert von der Haftpflichtversicherung erstattet wird. (Kulanz)
Arten der Haftpflichtversicherung
Die bekannteste Haftpflichtversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung. Oft wird der Begriff Haftpflichtversicherung synonym mit Privathaftpflichtversicherung verwendet, manchen ist gar nicht einmal bewusst, dass die Privathaftpflichtversicherung nur eine besondere Form der Haftpflichtversicherung darstellt, es darüber hinaus aber einige weitere gibt.
Im allgemeinen besteht keine Versicherungspflicht. Jeder kann also, muss aber nicht eine oder mehrere Haftpflichtversicherungen abschließen. Ausnahmen sind die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die Jagdhaftpflichtversicherung, die Atom-Haftpflichtversicherung sowie einige weitere.
Spezielle freiwillige Haftpflichtversicherungen sind
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
- Wassersporthaftpflichtversicherung
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
Welche Haftpflichtversicherung und welche Leistungen man abschließen sollte, hängt von der individuellen Situation ab. Hier sollte man sich Zeit nehmen, Beratungsgespräche mit verschiedenen Versicherungen führen, Versicherungen vergleichen und erst am Schluss nach reichlicher Überlegung eine Haftpflichtversicherung abschließen. Wer eine Versicherung abschließt, ohne sich zuvor ausreichend Gedanken gemacht zu haben, wird unter Umständen ein böses Erwachen im Schadensfall haben.
Dauer der Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung wird in der Regel auf mindestens ein Jahr abgeschlossen, man kann aber auch auf mehrere Jahre abschließen. Wie immer gilt, wer sich langfristig binden will, sollte schauen, mit wem er das tut. Schließt man zum erstenmal mit einer bestimmten Versicherungsgesellschaft einen Vertrag, sollte man besser die kürzestmögliche Versicherungsdauer wählen und zunächst Erfahrung mit der Versicherung sammeln. Später kann man bei Zufriedenheit noch immer längere Verträge abschließen. Umgekehrt kommt man nicht aus bestehenden mehrjährigen Verträgen heraus.
Eigenbeteiligung
Wie auch bspw. bei der Rechtsschutzversicherung kann eine Eigenbeteiligung vereinbart werden. Jeder muss das natürlich für sich selbst entscheiden, man kann durch eine Eigenbeteiligung durchaus eine Menge Geld im Jahr sparen. Bei der Haftpflichtversicherung liegt auch kein abschreckender Wesenszug der Sache wie etwa bei Rechtsschutzversicherung vor – man plant ja im Regelfall keine Schäden. Dennoch ist nach unserer Ansicht jede Form von Eigenbeteiligung ein Widerspruch zur Versicherungsidee an sich. Beraten Sie sich am besten mit Ihrem Versicherungsberater, welche Variante für Sie ökonomischer ist, wir wollen Ihnen nicht zu pro oder kontra einer Eigenbeteiligung raten.
Haftpflichtversicherung als Rechtsschutzversicherung
Wird man zu Unrecht mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert, ist die Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet, Rechtsschutz zur Abwehr der Ansprüche zu gewähren. In diesem Fall fungiert die Haftpflichtversicherung tatsächlich als Rechtsschutzversicherung. Was das rechtlich für Sie bedeutet, lesen Sie bitte unter den Erläuterungen zur Rechtsschutzversicherung.