Rechtsschutzversicherung
Dies ist ein Überblick zu Rechtsschutzversicherungen. An dieser Stelle wurde zunächst ganz grundsätzliches Wissen zur Rechtsschutzversicherung zusammengetragen, um eine Vorstellung davon zu bekommen, was eine Rechtsschutzversicherung ist. Eine detaillierte Betrachtung mit gesetzlichen Grundlagen und historischen Ursprüngen steht noch aus und wird in Zukunft nachgereicht.
Die Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, deren Sinn es ist, Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Zu den Kosten, die von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, gehören die
- Gerichtskosten
- Rechtsanwaltskosten
- etwaige Kosten für Gutachter
Die Rechtsschutzversicherung tritt ein, wenn man
- Klage gegen einen Dritten erheben lässt
- selbst verklagt wird
- rechtsanwaltliche Beratung sucht
Regelung der Kosten von Gerichtsprozessen
In Deutschland zahlt der Verlierer eines Prozesses immer die gesamten Kosten, die aus dem Rechtsstreit resultieren. Er zahlt folglich
- die Gerichtskosten
- die Kosten des eigenen Rechtsanwalts
- die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts
- etwaige Kosten für Gutachter
Eine Ausnahme bilden lediglich Prozesse der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier zahlt jede Partei den eigenen Anwalt unabhängig davon, wie der Gerichtsprozess ausgeht, selbst. Eine weitere Ausnahme ist, wenn man sich am Ende des Gerichtsverfahrens auf einen Vergleich einigt. Auch in dem Fall zahlt jeder den eigenen Anwalt selbst.
Für die Verliererseite können somit hohe Kosten allein aus dem Gerichtsverfahren resultieren. Hinzu kommen, je nachdem, worum vor Gericht gestritten wurde, unter Umständen monetäre oder sachliche Forderungen des Klagenden (sofern dieser den Prozess gewinnt).
Die Möglichkeit, dass man verlieren kann, obwohl man im Recht ist, und die gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens zahlen muss, hält viele Leute davon ab, ihr Recht durch die Gerichte geltend zu machen. Insbesondere trifft dies auf ärmere Menschen mit geringem Einkommen zu, bei denen ein verlorener Gerichtsprozess die gesamte Existenz gefährden kann. Gerade wenn die gegnerische Seite über gute Kontakte und die Möglichkeit verfügt, sich die besten Anwälte zu leisten und ein Verfahren auch über mehrere Instanzen zu erstrecken, schrecken viele davor zurück, ihr Recht geltend zu machen. In einer Demokratie, die sich selbst als Rechtsstaat bezeichnet, sollte so etwas zwar nicht möglich sein, aber es ist ein Faktum, das seit jeher gilt und den überlasteten Gerichten auch recht kommt, damit nicht jeder banale Nachbarstreit mit rechtlichen Mitteln vor Gericht ausgefochten wird. Dass es den Reichen und Mächtigen recht kommt, versteht sich von selbst.
Glücklicherweise, man kann es natürlich auch einfach so sehen, dass im Kapitalismus früher oder später jeder Bedarf versucht wird zu befriedigen, gibt es Rechtsschutzversicherungen. Wie jede Versicherung ist auch bei der Rechtsschutzversicherung die grundsätzliche Idee, ein großes Risiko des einzelnen auf möglichst viele Rücken zu schultern. Im Klartext zahlt also jedes versicherte Mitglied einen Beitrag, und aus der Summe der Beiträge werden die Rechtskosten aller Versicherten übernommen, die in die unglückliche Lage kommen, vor Gericht zu stehen, sei es als Klageerhebender oder als Verklagter. Natürlich, da darf man sich nichts vormachen, will und muss die Versicherung auch etwas an den Versicherten verdienen. Daher übersteigt die Gesamtsumme der Versicherungsbeiträge regelmäßig die tatsächlich anfallenden Rechtspflegekosten.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt sämtliche Rechtskosten, d. h., sie streckt zunächst die Kosten des eigenen Rechtsanwalts vor und zahlt für den Fall, sollte man vor Gericht verlieren, den eigenen Rechtsanwalt den gegnerischen Anwalt, die Kosten des Gerichts sowie, sofern sie entstehen, auch die Kosten von Gutachtern. Die eigentliche Streitsache zahlt die Rechtsschutzversicherung hingegen nicht. Die Rechtsschutzversicherung zahlt auch in dem Fall, wenn man den Prozess gewinnt, der Gegner aber nicht die Kosten der Rechtspflege aufbringen kann. Außerdem kann man sich als Versicherter einer Rechtsschutzversicherung auch anwaltlich beraten lassen. Auch in diesem Fall trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsanwalts.
Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht es auch Menschen mit geringem Einkommen, beispielsweise Geringverdienern, Arbeitslosen und Studenten, ihr Recht vor Gericht geltend zu machen. Das ist eine feine, demokratische Sache. Was der Versicherte nicht tun sollte, ist, die Rechtsschutzversicherung zu missbrauchen, sprich die Rechtsschutzversicherung dazu nutzen, aus dem Gefühl heraus, es sich leisten zu können, vor Gericht zu ziehen, Gott und die Welt aus jedem nichtigen Anlass, der auch durch ein Gespräch behoben werden könnte, zu verklagen. Das ist ein unfaires Verhalten nicht nur gegenüber der Versicherung, sondern vor allem gegenüber den anderen Versicherten, mit deren Versicherungsbeiträgen sinnlose Prozesse finanziert werden und für die, wenn es drauf ankommt, die Gelder fehlen. Das wird zwar in der Praxis der Rechtsschutzversicherung nicht wirklich passieren, da die Versicherer natürlich Versicherungsrisiken kalkulieren, aber eine tatsächliche Folge kann die Beitragserhöhung sein. Letztlich schadet man sich also durch ein solches Verhalten auch selbst.
Für wen ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Wie schon dargelegt wurde, ist ein Gerichtsverfahren immer mit dem Risiko verbunden, den Prozess zu verlieren, ganz unabhängig davon, ob man recht hat oder nicht. Das sind eben, wie der Volksmund weiß, zwei Paar Schuhe. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher gerade dann besonders sinnvoll, wenn man über wenig Einkommen verfügt. Aber natürlich wird auch jeder Besserverdienende glücklich sein, wenn er Falle eines Gerichtsverfahrens nicht die Kosten selbst aufbringen muss.
Dummerweise treffen die Kosten, also der monatliche Beitrag für die Rechtsschutzversicherung, denjenigen umso härter, über je weniger monatliches Einkommen er verfügt. Durch einen Preisvergleich von Rechtsschutzversicherungen kann er aber eine günstige Rechtsschutzversicherung finden und dadurch den einen oder anderen Euro sparen. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass unter einer möglichen Ersparnis nicht die Leistungen der Rechtsschutzversicherung leiden. Ein ausgiebiger Vergleich der Rechtsschutzversicherungen ist daher angebracht, wofür man sich sehr viel Zeit nehmen sollte und auch den Versicherungen die sprichwörtlichen Löcher in den Bauch fragen sollte. Reagieren die Versicherungen hier schon zurückhaltend oder gar abweisend, lässt man besser die Finger von dieser Versicherungsgesellschaft und sucht sich eine andere.
Überdies können Sie, so Sie dazu in der Lage sind, auch den Versicherungsbeitrag für die Rechtsschutzversicherung im voraus zahlen, zum Beispiel für ein ganzes Jahr. Dadurch sind meist erhebliche Einsparungen möglich.
Worauf Sie sich nicht einlassen sollten, auch wenn Ihnen dies von der Versicherung schmackhaft gemacht werden sollte, ist, eine Eigenbeteiligung zu vereinbaren und Gegenzug einen niedrigeren Beitrag zahlen zu müssen. Erfahrungsgemäß schreckt die Eigenbeteiligung davon ab, Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen. Das ist für das Versicherungsunternehmen sehr lukrativ, für Sie bedeutet es im schlimmsten Fall jährlich sinnlos hinausgeworfenes Geld für eine theoretische Leistung, vor der Sie in der Praxis zurückschrecken, sie auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Lassen Sie sich da gar nicht erst überrumpeln, profitieren tut davon in der Regel bei der Masse der Versicherten einzig die Versicherungsgesellschaft, was auch erklärt, warum einem die Eigenbeteilung bei der Rechtsschutzversicherung in den schillerndsten Farben schöngezeichnet wird.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung immer?
Im Grunde ja, aber es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel zahlt die Rechtsschutzversicherung bei bestimmten nichtigen Anlässen nicht. Ein Beispiel dafür ist ein Gerichtsverfahren wegen Falschparkens. Auch bei Rechtsstreitigkeiten wie Wettschulden übernimmt die Rechtsschutzversicherung keine Kosten.
Rechtsschutzversicherung oder Rechtschutzversicherung?
Viele fragen sich immer wieder, ob es nun Rechtsschutzversicherung oder Rechtschutzversicherung heißt. Üblicher und „richtiger“ ist die Schreibweise mit Fugen-s, also Rechtsschutzversicherung. Aus welchem Grunde auch immer haben Versicherungen und Staat offensichtlich etwas gegen das Fugen-s. Unabhängig davon, dass der Gebrauch von Rechtsschutzversicherung schon lange tradiert wird und die Mehrheit der Bevölkerung auch Rechtsschutzversicherung als die natürlichere Bezeichnung empfindet, wird auf Teufel komm raus das Fugen-s gestrichen. Das betrifft nicht nur das s in Rechtsschutzversicherung, sondern auch die in Schadensersatz, Einkommenssteuer etc. Wenn Ihnen wie auch versicherungsarten.biz ein gepflegter Umgang mit der deutschen Sprache wichtig ist und sie ebenfalls wie versicherungsarten.biz die Schreibweise Rechtsschutzversicherung als die natürlichere empfinden, schreiben und sprechen Sie ruhig weiterhin Rechtsschutzversicherung. Lassen Sie sich da mal nicht von staatlicher Einflussnahme auf die Sprache beirren, die Sprache gehört immer noch der Sprachgemeinschaft und nicht der Regierung, Bürokraten oder Technokraten. Wenn Ihnen hingegen Rechtschutzversicherung leichter über die Lippen geht, bleiben Sie eben dabei, falsch ist Rechtschutzversicherung ja auch nicht, nur eben weniger üblich.
Vergleich Rechtsschutzversicherung
Wer einen falschen Anbieter wählt, zahlt unter Umständen viel zu viel für seine Rechtsschutzversicherung. Insbesondere Selbständige zahlen bei mancher Rechtsschutzversicherung deutlich mehr, obwohl sie nicht mehr Leistung erhalten. Wir erleichtern Ihnen die Wahl der Rechtsschutzversicherung, indem Sie online einen Versicherungsvergleich durchführen. Füllen Sie einfach das Formular aus, und Sie erhalten völlig unverbindlich Versicherungsunterlagen samt Versicherungsangebot zugesandt. Der Versicherungsvergleich ist kostenlos und unverbindlich, wenn Sie nichts Passendes finden oder sich nur informieren wollen, können Sie die Papiere nach Sichtung abheften oder wegwerfen, Sie werden nicht weiter kontaktiert. Sie können auch gleich, falls Sie was Passendes finden, online abschließen.