Tierhalterhaftpflichtversicherung

Eigentümer von Tieren müssen immer davon ausgehen, dass Tiere Schäden anrichten, seien es Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Spontan mag einem der Kampfhund einfallen, oft genug hat die Presse über dramatische Zwischenfälle mit Kampfhunden berichtet, die bis zu Todesfällen reichten. Meist sind es aber viel unspektakulärere Zwischenfälle, die dennoch zu hohen Schadensforderungen führen können, die im Einzelfall den Tiereigentümer ruinieren können. Ein Dackel springt mitten auf die Straße, die ausweichenden Autos kollidieren. Ein entlaufenes Tier blockiert den Straßenverkehr, es kommt zum Stau, das Tier muss von Spezialisten eingefangen werden. Ein Bekannter fällt vom Pferd oder wird vom Hund gebissen. Ein Hund verbellt die Kundschaft, ein Esel sorgt für Unmut bei Nachbarn. Die Liste möglicher Sach- und vor allem Vermögensschäden ist lang und übertrifft die Personenschäden bei weitem.

Haftung Tiereigentümer

Eigentümer von Tieren haften vollumfänglich für ihre Tiere. § 833 BGB regelt dies. Die Haftung bezieht sich auf das gesamte gegenwärtige und zukünftiges Vermögen des Tierhalters.

Gesetzliche Tierhalterhaftpflichtversicherung

In Hamburg, Niedersachsen und Berlin müssen Halter von sogenannten Kampfhunden ab 01.07.2011 eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Anlass waren eine Reihe schwerer Unfälle mit Kampfhunden, bei denen Menschen zu schweren Schäden kamen, andere Bundesländer werden dem Beispiel sicherlich früher oder später folgen.

Freiwillige Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung haftet nicht bei von Tieren Dritten verursachten Schäden. Die einzige Ausnahme bilden Kleintiere bis zur Grüße von Katzen, schon bei größeren Hunden greift die private Haftpflichtversicherung nicht mehr. Daher sollte jeder Tiereigentümer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, auch wenn er dazu nicht gesetzlich verpflichtet ist. Wie dargestellt, entstehen Schäden schneller und viel unspektakulärer, als man denkt – viele Tierhalter unterschätzen dies. Tiere sind leider keine allzu vernunftbegabten Geschöpfe, sondern eher mit Kleinkindern zu vergleichen, bei denen einem jedem wie von selbst völlig klar ist, dass es zu Zwischenfällen kommen kann, die Ärger und Kosten verursachen.

Zu beachten ist, dass einige Versicherungen die Versicherung von Kampfhunden ausschließen. Sie sprechen in diesem Zusammenhang von Listenhunden. Oder aber die Versicherungsbeiträge sind sehr hoch. Daher sollte man sich vor dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung die Beiträge, Konditionen und Leistungen sehr genau anschauen und verschiedene Versicherungsgesellschaften miteinander vergleichen. Die Unterschiede sind zum Teil gravierend, nicht nur, was die Beiträge und Leistungen betrifft, sondern auch in bezug auf Sonderkonditionen. Einige versichern gewähren älteren Tiereigentümern dieselbe Leistung gegen geringere Beiträge – man geht einfach davon aus, dass ein Halter mit zunehmenden Alter einen vernünftigeren Umgang mit Tieren pflegt und bereits mehr Erfahrung im Umgang mit Tieren gewonnen hat, sicherlich nicht ganz falsch.

Welche Tierarten lassen sich versichern?

Ursprünglich gab es Versicherungen für Hunde und Pferde. Heute kann man aber so ziemlich jedes Tier versichern, die Beiträge gestalten sich je nach Tierart und anzunehmendem Risiko unterschiedlich.

Leistungen der Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung haftet bis zur Deckungssumme, die vereinbart wurde. Diese kann je nach Tier und Versicherungsvertrag sehr hoch sein, wie auch Schäden durch Tiere sehr hoch sein können.

Darüber hinaus hilft die Tierhalterhaftpflichtversicherung bei der Abwehr unberechtigter Schadenseratzforderungen Dritter. In dem Fall fungiert die Tierhalterhaftpflichtversicherung, ebenso wie es die private Haftpflichtversicherung in ähnlich gelagerten Fällen tut, als Rechtsschutzversicherung.

Beiträge Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Beiträge zur Tierhalterhaftpflichtversicherung ergeben sich nicht allein aus der Deckungssumme. Verschieden Tierarten bedingen ganz unterschiedliche Risiken, was sich in unterschiedlichen Tarifen niederschlägt. Schon für geringe Jahresbeiträge von 50 Euro kann man sich vor großen wirtschaftlichen Schäden schützen, die der Liebling verursachen kann.

Da es durchaus veritable Unterschiede bei den Beiträgen zwischen diversen Versicherungsgesellschaften gibt, lohnt sich ein Versicherungsvergleich. Dabei darf aber nicht einzig auf den Beitrag geachtet werden, auch die Leistungen und Konditionen müssen verglichen werden, sonst vergleicht man Äpfel mit Birnen.