Unfallversicherung

Unfälle sind Schicksalsschläge, die unvorhersehbar sind. Je nach Schwere eines Unfalls können komplette Existenzen vernichtet werden, womit keine Unfälle mit Todesfolge gemeint sind. Gemeint sind resultierende Arbeitsunfähigkeit, Pflegekosten bei Querschnittslähmung, finanzielle, aber auch psychische Belastungen. Der Unfallbetroffene muss mit der neuen, belastenden Situation fertig werden, aber auch seine Angehörigen. Ist die Situation bei schweren Unfallfolgen schon belastend genug, können resultierende finanzielle Probleme eine harte Zerreißprobe für Ehen und Partnerschaften darstellen. Auf Absicherung durch sozialstaatliche Leistungen sollte man heutzutage im Rahmen von Sozialstaatsabbau nur noch bedingt vertrauen.

Keine Unfallversicherung kann Unfälle rückgängig machen oder gar verhindern. Aber eine Unfallversicherung kann zumindest eine finanzielle Absicherung bieten. Der Leistungskatalog einer Unfallversicherung ist sehr breit, da auch die Folgen eines Unfalls vielfältig sein können. Zu den Leistungen, die von Unfallversicherung erbracht werden und die modular zusammengestellt werden können, zählen

  1. direkte Kosten wie die Bergung eines Verletzten. Hat man bspw. Einen Skiunfall, wird oftmals die Rettung per Hubschrauber notwendig. Hubschrauber mit der besten Notfallversorgung an Bord sind in der Anschaffung sehr teuer, und so kosten einzelne Einsätze schnell 10.000 Euro und mehr. Insbesondere bei einem Unfall im Ausland kann ein Transport des Verletzten ins Heimatland schnell die Kosten noch weiter in die Höhe treiben.
  2. temporäre Kosten wie Verdienstaufall, Krankenhaustagegeld, eine Kur oder eine Umschulung
  3. dauerhafte Folgekosten wie behindertengerechter Umbau der Wohnung und Pflegekosten

Versicherungsfälle

Die Unfallversicherung sichert gegen Unfälle in der Freizeit und im privaten Bereich. Sehr oft ereignen sich Unfälle im Rahmen der Hausarbeit, aber auch viele andere Unfälle ereignen sich Tag für Tag. Ein Sturz von der Leiter, ein Unfall mit dem Fahrrad, ein Skiunfall, die Unfallursachen sind so vielfältig wie die Tätigkeiten, die Menschen privat im Rahmen von Hausarbeit, Hobby und Urlaub ausüben.

Unfälle, die sich an der Arbeit ereignen, werden hingegen nicht abgedeckt. Hier springen die Berufsgenossenschaften ein. Jeder Arbeitnehmer wird automatisch durch seinen Arbeitgeber bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet. Den Beitrag zahlt der Arbeitgeber. Die Berufsgenossenschaft zahlt sämtliche Kosten, die aus einem Arbeitsunfall resultieren.

Versichert ist auch der Hin- und Rückweg zur respektive von der Arbeit, wobei auch Unterbrechungen – beispielsweise kurze Unterbrechungen für den Einkauf – versichert sind, solange sich diese in einem gewissen Rahmen halten.

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Wenig bekannt ist, dass man eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr abschließen kann. Bei dieser Variante erhält man am Ende der Laufzeit einen zuvor vereinbarten Betrag zurück.