Tierhalterhaftpflichtversicherung im Vergleich

Nicht nur Halter von Kampfhunden sollten dringend eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Tiere verhalten sich genauso unberechenbar wie kleine Kinder. Man kann gar nicht die Augen überall haben, wo Tiere Unfug anstellen. Das geht oft genug glimpflich aus, manchmal entstehen aber große finanzielle Schäden.

§ 833 BGB schreibt vor, dass Eigentümer von Tieren vollumfänglich für ihre Tiere haften. Die Haftung bezieht sich auf das gesamte gegenwärtige und zukünftiges Vermögen des Tierhalters, an dem sich ein Geschädigter schadlos halten kann. Auch wenn man es nicht glaubt, es gibt genügend Fälle, in denen harmlose Haustiere ihre Halter restlos ruiniert haben.

Diese Erkenntnis hat den Gesetzgeber dazu bewogen, darüber nachzudenken, eine gesetzliche Tierhalterhaftpflicht einzuführen, die kurz bevor steht. Doch auch schon heute kann man sich bzw.seine Tiere freiwillig versichern.