Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist für fast alle Hausbauer und Hauseigentümer elementar. Die meisten Menschen werden in ihrem Leben nur ein einziges Haus bauen oder kaufen, der Verlust kann daher den gesamten Lebensplan, das, wofür jahrelang hart gearbeitet wurde, in kürzester Zeit vernichten.
Was versichert die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung deckt alle Immobilien, als alle unbeweglichen Teile des Grundstücks und Hauses ab. Das bedeutet im Klartext: Die Wohngebäudeversicherung trägt Schäden an
- Grundstück
- Wohngebäude
- fest mit dem Grundstück oder dem Wohngebäude verbauten oder sonstwie verbundenen Teilen
Nicht abgedeckt werden Schäden am Hausrat, wofür eine Hausratversicherung abgeschlossen werden sollte.
Beiträge zur Wohngebäudeversicherung
Der Versicherungsbeitrag bemisst sich regulär nach dem Wert der versicherten Immobilien. Man kann aber auch eine Versicherung nach Quadratmeterzahl abschließen. Was unter dem Strich günstiger ist, muss man mit einem Versicherungsberater klären. Vergleichen Sie sowohl die Beiträge als auch die Leistungen im Schadensfall.
Leistungsbemessung
Die Leistungen bemessen sich im Schadensfall weder allein am Wert noch allein an der Versicherungssumme, sondern am Verhältnis aus beidem.
Beispiel:Grundstück und Haus haben einen angenommenen Wert von 1.000.000 Euro. Die Versicherungssumme betrage 800.000 Euro. Infolge eines Brandes wird der gesamte Wert vernichtet, das Haus unbewohnbar. Der Schadenswert beträgt folglich 1.000.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung wird aber nun weder 1.000.000 Euro noch 800.000 Euro zahlen, sondern lediglich 640.000 Euro. Warum das?
Der Wert betrug vor seiner Vernichtung 1.000.000 Euro. Versichert wurden jedoch nur 800.000 Euro. Das sind vier Fünftel oder, prozentual ausgedrückt, 80 %. Im Schadensfall zahlt die Versicherung 80 % vom versicherten Wert, also 80 % von 800.000 Euro, was zur Auszahlungssumme von 640.000 Euro führt. Man sieht, man darf sich nicht von der Versicherungssumme blenden lassen und sollte stets den realen Wert versichern, im Beispiel 1.000.000 Euro.
Was ist nicht versicherbar?
Versicherbar im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sind ausschließlich Wohngebäude, wobei, wie beschrieben, auch die nichtbeweglichen Teile wie Garage, Carport, Swimmingpool etc. dazugehören. Nicht versicherbar sind Gebäude, die nicht als Wohngebäude genutzt werden.